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1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer als
Unternehmer i. S. d. § 310 BGB, und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von
Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch
einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende
Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen seitens des Käufers, insbesondere
Abtretungsverbote, werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren
Geschäftsverbindungen abzutreten. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers
die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.
1.2 In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur
Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.
1.3 Technische Verbesserungen sowie sonstige, dem Käufer zumutbare Änderungen und
Abweichungen von in unseren Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Modellen,
bleiben vorbehalten. Dies gilt auch für alle technischen Angaben. Irrtumsbedingte Fehler in
Verkaufsprospekten, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumenten,
gleichgültig, ob offline oder online abrufbar dürfen von uns berichtigt werden, ohne dass wir
für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Eine Verpflichtung
Verbesserungen und/oder Änderungen an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen
besteht nicht.
1.4 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer erhaltene personenbezogene
Daten werden von uns unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet und
gespeichert. Der Käufer verzichtet auf eine besondere Benachrichtigung nach dem
Datenschutzgesetz.
1.5 Der Käufer darf Produkte aus dem Sortiment der Fa. Schanner nur im Rahmen der mit ihm
vereinbarten Bedingungen an Endverbraucher und Vereine und nicht an Wiederverkäufer
verkaufen. Der Weiterverkauf am Wiederverkäufer bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Fa. Schanner.
1.6. Bei einem Verstoß gegen die Klausel 1.5 behält sich die Fa. Schanner alle Rechte und
Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz. Für jeden einzelnen
Fall der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Klausel 1.5 verpflichtet sich der
Käufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- Euro. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens behält sich die Fa. Schanner vor.
1.7 Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften dürfen nicht abgetreten
werden.

2. Angebot , Vertragsschluss, Selbstbelieferungsvorbehalt
2.1 Die Bestellung des Käufers gilt als Angebot gem. § 145 BGB.
Gemäß § 312e I Nr. 3 BGB i.V.m. § 3 der Informationspflichtenverordnung sind wir bei
Verträgen im elektronischen Verkehr dazu verpflichtet, dem Käufer den Zugang von
Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Weg zu bestätigen. Dieser Verpflichtung
kommen wir nach. Diese Bestellbestätigung stellt keine Vertragsannahme durch uns dar.
2.2 Hinsichtlich der Genauigkeit der Bestellung trägt der Käufer die Verantwortung und es ist
die Aufgabe des Käufers, uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware
innerhalb angemessener Zeit zukommen zu lassen, damit die Bestellung vertragsgemäß
ausgeführt werden kann. Bestellungen für Sonderanfertigungen können nicht geändert bzw.
storniert werden.
2.3 Die Fa. Schanner übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sie ist berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält. Die Haftung wegen Vorsatz
und Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Klausel 3.5. unberührt. Die Fa. Schanner wird den
Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und, wenn er zurücktreten will das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die Fa.
Schanner wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung
unverzüglich erstatten.

3. Lieferung, Gefahrenübergang
3.1 Wir liefern „unfrei ab Lager Füssen“ („Ex works“, Incoterms 2000).
3.2 Ab einem Auftragswert von 500,00 EUR liefern wir „frachtfrei“ (Deutschland/Österreich), d.
h., wir versenden mit Beförderungsmitteln unserer Wahl auf unsere Kosten aber auf Gefahr
des Käufers zu dessen Geschäftssitz.
3.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind jederzeit zulässig, soweit dies für den Abnehmer
zumutbar ist.
3.4 Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind,
sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Abnehmers voraus.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt oder
der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen
im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B.
Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche
Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstands von erheblichem Einfluss
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert
sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während
eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger
Hindernisse in wichtigen Fällen dem Abnehmer bald möglichst mitgeteilt.
3.5 Im Falle des Lieferverzuges haften wir dem Abnehmer nach den gesetzlichen
Bestimmungen, wenn dieser auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns
zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht.
Für den Fall, dass ein von uns zu vertretender Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der
Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Im Übrigen kann der Abnehmer im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges für jede
vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 3 % des
Lieferwerts, max. jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes geltend machen. Der Fa.
Schanner verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als
die Pauschale entstanden ist.
Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist
ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Abnehmers, die ihm
neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs
zustehen, bleiben unberührt.
3.6 Kommt der Abnehmer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger
Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Abnehmer Mitwirkungspflichten
schuldhaft verletzt. Neben der Erstattung von Transportkosten und vorbehaltlich
weitergehender Schadenersatzansprüche, kann ein pauschaler Schadensersatzanspruch in
Höhe von 30% der Brutto-Auftragssumme geltend gemacht machen. Dem Abnehmer verbleibt
jedoch der Nachweis, dass uns kein Schaden oder ein geringer als die vorgenannte
Pauschale entstanden ist.
Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterungen oder des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

4. Preise
4.1 Es sind ausschließlich die im bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise maßgebend.
Bei Erscheinen der neuen Preisliste verlieren die jeweils zuvor erschienenen Preislisten ihre
Gültigkeit.
4.2 Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und
vor Ausführung der Auslieferung der Ware, den Warenpreis angemessen zu ändern, wenn es
nach Abschluss des Vertrages zu Kostensenkungen oder -erhöhungen kommt und dies auf
Grund der allgemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich
(wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, deutlicher
Anstieg von Material - oder Herstellungskosten) oder auf Grund der Änderung von
Lieferanten nötig ist.
4.3 Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer, sofern
der Vorgang umsatzsteuerpflichtig ist. Maßgeblich sind letztendlich die in unserer
Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der Mehrwertsteuer.

5. Zahlungsbedingungen, Rücktrittsvorbehalt, Aufrechnung
5.1 Falls nicht anderes schriftlich vereinbar ist, gelten bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt die
Zahlung netto Kasse.
Der Mindestbestellwert beträgt 50 EUR (netto ohne MwSt.), ansonsten werden 5 EUR
Mindermengenzuschlag berechnet.
5.2 Für Sonderposten, Werbemittel und sonstige nicht in der aktuellen Preisliste enthaltenen
Artikel und Leistungen gilt als Zahlungskondition ausschließlich „netto, sofortige Kasse“.
5.3 Die Rechnungserstellung erfolgt nach Versand.
5.4 Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei auf das von uns angegebene Konto zu leisten. Alle
eingegangenen Zahlungen werden zuerst zur Begleichung der ältesten Forderungen
verwendet, wobei die Zuweisung zuerst auf die Zinsen, Kosten und dann auf den
Rechnungsbetrag erfolgt.
Für Käufer im Factoring gilt: Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich an VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-40, 65760 Eschborn, zu
leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer
Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR
FACTOREM GmbH übertragen. Die betroffenen Forderungen sind durch den
Abtretungsvermerk auf der jeweiligen Rechnung gekennzeichnet.
5.5 Voraussetzung für Skonto-Inanspruchnahme ist der vorherige Ausgleich aller fälligen
Rechnungsbeträge.
Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Deren Gutschrift erfolgt vorbehaltlich der Einlösung und mit Wertstellung des Tages, an dem
wir über den Gegenwert verfügen. Diskont- und sonstige Wechselspesen sind vom Käufer
umgehend nach Erhalt der entsprechenden Belastungsnote zu bezahlen.
5.6 Die Vergütung wird in vollem Umfang bei Lieferung bzw. Abnahme fällig. Der Käufer
kommt ohne weitere Erklärung, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 30 Tage nach
Rechnungsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Der Käufer ist nicht berechtigt,
Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Käufer fällige
Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen
in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung
steht.
Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ohne Aufgabe
etwaige weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl:
- den Vertrag zu kündigen oder die Lieferung bestätigter Aufträge bis zur Bewirkung der
überfälligen Zahlung zu verweigern.
- Verzugszinsen in Höhe von mindestens acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§
247 BGB) zu verlangen.
Der Käufer ist berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur
ein geringer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug des Käufers werden alle bestehenden Forderungen gegen den Käufer
aus anderen Verkaufsgeschäften sofort zur Zahlung fällig.
Pro Mahnung wird von uns eine pauschale Mahngebühr von jeweils 10 Euro zzgl. der gesetzl.
MwSt. erhoben.
Für zurückgehenden Bankeinzug, nicht eingelöste Schecks (Rückscheck) sind als
Bearbeitungsgebühr jeweils 15 Euro zzgl. der gesetzl. MwSt. sowie die anfallenden
Bankgebühren vom Käufer zu zahlen.
5.7 Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers eine wesentliche
vertragsgefährdende Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen
auch aus anderen Verkaufsgeschäften sofort fällig zu stellen und die Auslieferung bestätigter
Aufträge zu stornieren oder bis zur Stellung einer schriftlichen, unbefristeten, unbedingten,
unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bankbürgschaft oder der Leistung von
Vorauskasse zu verweigern.
5.8 Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen durch den Käufer ist nur mit
bzw. wegen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von der Fa. Schanner
anerkannten Forderungen statthaft.
5.9 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. E-Commerce
6.1 Bevor der Käufer den Vertrieb von Produkten aus dem Sortiment der Fa. Schanner im
Internet aufnimmt, ist er verpflichtet, uns die URL der Website mitzuteilen.
6.2 Beim Verkauf von Produkten aus dem Sortiment der Fa. Schanner im Internet ist der
Käufer, sofern er Kaufmann ist, verpflichtet, die „Bedingungen für Händler für den Verkauf
von Produkten der Fa. Schanner im Internet“ zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser
„Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ und im Anschluss abgedruckt.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung
gegenüber dem Käufer zustehen.
Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach
vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware
zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dieses keinen Rücktritt
vom Vertrag dar. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten.
Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös
mit den vom Käufer geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu
veräußern und / oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
Sicherungsübereignungen oder Verpfändungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit
an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an ihn abgetretenen Forderungen für dessen
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen
geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns
weiterleiten.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Die Fa. Schanner verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Insolvenz- oder
Vergleichsverfahrens stellt oder Zahlungseinstellung vorliegt. Tritt einer dieser Fälle ein, so
kann die Fa. Schanner verlangen, dass der Kunde unverzüglich die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen vollständig aushändigt und den Schuldnern oder Dritten
die Sicherungsabtretung offenlegt.
7.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer
auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir
unsere Eigentumsrechte durchsetzen und insbesondere Klage nach § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
7.4 Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20% übersteigt; dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.
7.5 Bei Zahlung durch einen Verband (Zentralregulierung) treten wir die uns an der bezahlten
Vorbehaltsware zustehenden Rechte an den Verband ab. Das Eigentum geht in diesem Fall
zunächst nicht auf den Käufer, sondern auf den Verband über.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung
8.1 Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn der Käufer, sofern er Kaufmann ist,
seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
8.2 Bei mangelhaften Produkten ist gemäß 9.2 zu verfahren.
8.3 Auf die Berechnung von Bearbeitungsgebühren wird beiderseits verzichtet.
8.4 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, wird die Ware in angemessener Frist nach
Wahl der Fa. Schanner nachgebessert, ersetzt oder gutgeschrieben.
Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.
Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist in jedem Fall erst nach dem zweiten erfolglosen
Versuch gegeben.
Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie
sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
8.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

9 Abwicklung der Retouren
9.1 Für die Abwicklung von Retouren sind unsere Retourenformulare zu verwenden, die wir
dem Käufer zur Verfügung stellen. Unabhängig davon, ob mangelfreie Ware oder mangelhafte
Ware vom Käufer zurückgesandt werden möchte, muss folgender Ablauf eingehalten werden:
· Das ausgefüllte Retourenformular ist vorab an die Fa. Schanner zu faxen. Die Ware
verbleibt zunächst beim Käufer.
· Der Käufer erhält - nach Genehmigung der Retoure durch uns -, schriftlich eine
Retourennummer mitgeteilt, die er nebst der Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer der
zurückzuschickenden Ware beifügt.

9.2 Mangelhafte Ware ist ordnungsgemäß verpackt, mit Retouren-, Rechnungs- bzw.
Lieferscheinnummer zu versehen und frei von Preisauszeichnungen des Käufers kostenfrei
zurückzusenden. Wir nehmen generell nur kostenfreie Retouren an. Nach Feststellung einer
berechtigten Reklamation erhält der Käufer die mangelhafte Ware sowie die Kosten für die
Rücksendung (gem. 8.4.) erstattet.
9.3 Mangelfreie Ware kann innerhalb von 2 Wochen ab Rechnungsdatum an uns
zurückgesandt werden, wenn dies zuvor von uns schriftlich genehmigt wurde. Es werden 10%
vom Netto-Rechnungsbetrag einbehalten, falls nichts anders schriftlich vereinbart wurde.
Vorordern und Restposten sowie Custom Made Neuware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
Nicht genehmigte Retouren werden nicht zurückgenommen und unfrei an den Käufer
zurückgesandt.
Mangelfreie Ware hat der Käufer auf seine Kosten zurückzusenden. Wir nehmen generell nur
kostenfreie Retouren an. Die Ware muss einwandfrei und originalverpackt sein. Sie ist
ordnungsgemäß verpackt, mit Retouren-, Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer zu versehen
und frei von Preisauszeichnungen des Käufers zurückzusenden. Nach einer Eingangskontrolle,
die die Ware auf diese Punkte überprüft, erfolgt eine Gutschrift, sofern alles ordnungsgemäß
war. Sollte dies nicht der Fall sein, kann von uns die Retoure wieder unfrei an den Käufer
zurückgesandt werden.

10. Haftung
10.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Klausel Nr. 8 vorgesehen, ist –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB.
10.2 Die Begrenzung nach 10.1 gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf
Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
10.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Verjährung, Verwirkung
11.1 Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung und Schadenersatzansprüche verjähren in
einem Jahr, beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes
und soweit wir für Schäden haften, welche aus der verschuldeten Verletzungen des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit sowie der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten herrühren, auf arglistig verschwiegene Mängel beruhen oder
Garantien sowie Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen.
Ist der Kunde Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Verjährungs- / Gewährleistungsfristen
uneingeschränkt.
11.2 Werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier
Monaten nach schriftlicher Ablehnung vom Kunden klagweise geltend gemacht werden. Eine
spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein
Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheckund
Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden
Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist im
kaufmännischen Verkehr unser Firmensitz.
Gerichtsstand kann nach unserer Wahl auch Frankfurt/Main sein.
Wir sind jedoch berechtigt, im kaufmännischen Verkehr auch am für den Käufer zuständigen
Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem
Recht zuständig sein kann.
12.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht, insbesondere dem Bürgerlichen
Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.12.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden
einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die
Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganz oder
teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.